Kolumne – März 2021

Sie fragen, der Zweckverband antwortet.

Für viele ist es ein Siegel für besonders schöne Natur: das Schild für Naturschutzgebiete. Es ist ein auf einer Spitze stehendes Dreieck mit grüner Umrandung, meist mit einem Adler oder einer Eule. Allein im Kreis Paderborn gibt es rund 57 Naturschutzgebiete, welche alle mit diesem Schild gekennzeichnet sind.

Allerdings weisen die Schilder nicht auf besonders schöne Natur hin, sondern auf Gebiete, die einen besonderen Schutz benötigen. Es sind Gebiete, in denen meist seltene Tier- und Pflanzenarten besonders geschützt werden, da sie außerhalb von Naturschutzgebieten kaum noch vorkommen. Genau das drückt auch das Schild aus: Achtung, hier befinden sich besonders schützenwerte Tier- und Pflanzenarten.

Unter dem eigentlichen Schild für Naturschutzgebiete befindet sich meist ein Hinweisschild mit allen Verboten. Denn in Deutschland sind Verstöße im Naturschutzgebiet und damit Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz strafbar.

Aber was genau darf  man im Naturschutzgebiet und was darf man nicht? In der englischen Sprache gibt es einen Merksatz, der fast alle Verhaltensregeln zusammenfasst: Take only memories, leave only footprints – Nimm nur Erinnerungen mit, lasse nur Fußabdrücke zurück. Heißt, es dürfen keine Pflanzen oder Tiere aus einem Naturschutzgebiet mitgenommen werden und es darf kein Müll hinterlassen werden. Für viele Menschen ist dies selbstverständlich. Aber muss man noch mehr beachten?

Ja. Wichtig ist beispielsweise, dass offizielle Wege nicht verlassen werden dürfen. Denn auch unscheinbare Pflanzen können schützenwert sein, wie beispielsweise einige Arten der Lebermoose. Aber auch offene Erd- oder Sandflächen sollten niemals betreten werden, denn es gibt Tierarten, die genau dort ihre Eier vergraben, wie beispielsweise die Zauneidechse. Und was für den Menschen gilt, gilt auch für die Vierbeiner. Das heißt, im Naturschutzgebiet gilt Leinenpflicht für Hunde und das ohne Ausnahme. Denn auch Hunde können ausversehen Lebermoose oder Eier der Zauneidechse zertrampeln. Weiterhin bringen Hunde meist auch etwas mit: nämlich Hundehäufchen. Auch die Schaden dem Naturschutzgebiet, da zum einen einige Pflanzen keinen Hundekot vertragen und eingehen und zum anderen sich im Hundekot Parasiten und Krankheitserreger befinden, die Wildtieren schaden können. Daher bitte den Hundekot wieder mitnehmen.

Auch darf im Naturschutzgebiet kein Wild aufgeschreckt werden. Daher leise sein und Beunruhigung vermeiden. Also auch kein Reiten, Motorrad/Auto fahren oder mit dem Mountainbike über die Wege brettern.

Machen Sie mit und schützen Sie aktiv die Natur, indem Sie sich rücksichtsvoll in Naturschutzgebieten bewegen.

Mehr zum Thema „Naturschutz“ können Sie auf der Seite des Zweckverbands unter www.wuennenberg-bueren.de nachlesen.

Sie haben eine andere Frage? Schicken Sie sie einfach an erholungsgebiet@wuennenberg-bueren.de.

Naturschutzgebiet-Schilder weisen auf Gebiete hin, die einen besonderen Schutz benötigen. Foto: Kristian „Kriko“ Lindqvist, Wunderstock.
Kategorien: Aktuelles